Dieser Leitfaden beschreibt ein vereinfachtes Pauschalmodell, das ausländischen Unternehmen hilft, die gesetzlichen Anforderungen der österreichischen Verpackungs-Compliance für das Jahr 2026 effizient zu erfüllen. Das Verfahren richtet sich gezielt an Hersteller mit geringen Verpackungsmengen, die durch die Bestellung der DHK als bevollmächtigte Instanz ihre rechtlichen Pflichten ohne Sitz in Österreich wahrnehmen können.
Auslöser für diesen Artikel war die Aufforderung Amazons an uns als Händler, die österreichischen EPR-Regeln einzuhalten und uns den Anforderungen der Herstellerverantwortungen in Österreich anzuschließen, auch wenn wir nur gelegentlich und in kleinen Mengen Produkte nach Österreich versenden.
Neben einer Übersicht der fixen Kostenstrukturen skizziert dieser Leifaden einen klaren Prozess, der von der notariellen Beglaubigung der Unterlagen bis zur finalen behördlichen Registrierung führt. Der wesentliche Vorteil dieses Systems liegt in der Entpflichtung von detaillierten Mengenmeldungen, wodurch der administrative Aufwand für internationale Akteure erheblich reduziert wird.
Als Grundlage für die Durchführung hatten wir unseren LUCID-Dienstleister BellandVision nach Unterstützung in der Angelegenheit für Österreich um Hilfe gebeten und umgehend eine Antwort bekommen, wie wir das Problem am einfachsten umsetzen können.
- Diese Lösung ist für ausländische Hersteller konzipiert, die jährlich nicht mehr als 1.500 kg Haushalts- und 1.500 kg Gewerbeverpackungen in Österreich in Umlauf bringen.
- Die Bestellung eines Bevollmächtigten (hier die DHK) ist gesetzlich zwingend erforderlich, um diese Verpflichtungen für Unternehmen ohne Sitz in Österreich zu erfüllen.
- Einmalig: 150,00 € für die Registrierung bei der DHK/AHK (zzgl. externer Kosten für die notarielle Beglaubigung der Vollmacht).
- Jährlich:
- 139,00 € Lizenzgebühr (Pauschale) an die Bonus Holsystem.
- 90,00 € Kostenpauschale für die Bevollmächtigung durch die DHK.
- Unterlagen senden: Das ausgefüllte Dokument „2026_Angebot Verpackung und EAG“ an die DHK (
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- Beglaubigung & Rücksendung: Die Vollmacht muss unterzeichnet und notariell beglaubigt werden (bestätigt die Identität der Unterschrift). Das Original der beglaubigten Vollmacht wird zusammen mit dem „Pauschalmelder Vertrag_2026“ an die DHK gesendet (Kopie an
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